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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Beherbergungsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag · Stand September 2026

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Bedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern und Serviced Apartments zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.

1.2 Abweichende Bedingungen des Gastes werden nur wirksam, wenn sie vom Hotel ausdrücklich in Textform anerkannt wurden.

1.3 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform.

2. Vertragsabschluss, Vertragspartner

2.1 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Bei Online-Buchungen erfolgt die Annahme durch die Buchungsbestätigung.

2.2 Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Aufenthalt vier Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis gemäss Nachfrage entsprechend anpassen. Grundlage stellt das dynamische Pricing dar.

3.4 Das Hotel kann bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, etwa in Form einer Kreditkartengarantie, verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.

3.5 Rechnungen des Hotels sind ohne Abzug sofort nach Zugang zahlbar. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen.

3.6 Eine Aufrechnung oder Verrechnung gegen eine Forderung des Hotels ist nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig.

4. Rücktritt des Gastes (Stornierung)

4.1 Ein kostenfreier Rücktritt des Gastes vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein entsprechendes Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart oder in der gebuchten Tarifbedingung vorgesehen ist.

4.2 Soweit im gebuchten Tarif nichts Abweichendes geregelt ist, gilt folgende Regelung:

4.3 Dem Hotel steht es frei, die ersparten Aufwendungen konkret abzurechnen. Dem Gast bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

4.4 Bei Gruppenbuchungen ab 9 Zimmern sowie bei Aufenthalten während Messezeiträumen können abweichende Storno- und Zahlungsbedingungen vereinbart werden. Diese werden dem Gast bei Buchung gesondert mitgeteilt.

5. Kein Widerrufsrecht bei Beherbergungsverträgen

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder Zeitraum besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht. Es gelten ausschließlich die im gebuchten Tarif hinterlegten Stornobedingungen.

6. Rücktritt des Hotels

6.1 Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht geleistet, ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.2 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere falls höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen gebucht werden oder das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den ordentlichen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels gefährden kann.

7. Zimmerbereitstellung, Übergabe und Rückgabe

7.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

7.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer bis 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers den vollen Tagespreis berechnen.

7.3 Das Rauchen ist im gesamten Haus untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann das Hotel die Kosten einer erforderlichen Sonderreinigung in Rechnung stellen.

8. Haftung des Hotels

8.1 Das Hotel haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Soweit dem Gast ein Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt hierdurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Für Verlust oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter Fahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nur nach Maßgabe von Ziffer 8.1.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Einseitige Änderungen durch den Gast sind unwirksam.

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.

9.3 Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.

9.4 Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Stuttgart.

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.